Sonderleistungen - Spezialuntersuchungen bei seltenen Herzrhythmusstörungen ...
Die Therapie von Rhythmusstörungen ist heute sehr effektiv und zielgenau möglich. Prinizipiell ist zu entscheiden, ob eine medikamentöse Therapie oder eine katheterbasierte ("interventionelle") Therapie am günstigsten ist.
Abzuwägen ist neben der Art der Arrhythmie insbesondere die Belästigung des Betroffenen durch die Arrhythmie, der Einfluss auf die Leistung und das Überleben. Allgemeine Grundsätze bestehen zwar. Wie häufig in der Medizin ist aber auch hier die langjährige Kenntnis des Betroffenen und seines Krankheitsbildes durch den betreuenden Kardiologen für die Wahl und Begleitung einer optimalen Rhythmustherapie entscheidend.
Der niedergelassene Kardiologe sollte für die Entscheidung des optimalen Vorgehens möglichst eine Aufzeichnung der Arrhythmie haben. Zwar lässt sich häufig aufgrund der Beschreibung der Arrhythmie aufgrund langjähriger Erfahrung die Diagnose vermuten. Die exakte Dokumentation ist allerdings für den Erfolg eine Therapie entscheidend. Insbesondere ist die genaue Diagnostik, etwa die genaue Kenntnis der Herzfrequenz während einer Rhythmusstörung, oft für die Katheterablation erforderlich. Hier lassen sich oft mehrere Rhythmusstörungen auslösen, von denen aber oft nur eine Arrhythmie Relevanz hat.
Die Aufzeichnung seltener Rhythmusstörungen wird ermöglicht durch zwei Untersuchungen, die wir für Sie bereit halten:
1. Die kontinuierliche automatische Aufzeichnung des Langzeit-EKGs über bis zu 7 Tage
2. Die bedarfsabhängige Aufzeichnung bei Auftreten von Rhythmusstörungen durch einen "Event-Rekorder". Dieser kann für mehrere Wochen lang ausgeliehen werden.
Bitte informieren Sie sich über Möglichkeiten und Nutzen dieser Untersuchungsmöglichkeiten:
7-Tage EKG Aufzeichnung
Der Leistungskatalog der
allgemeinen Krankenversicherung umfasst die Langzeit-EKG Aufzeichnung über bis
zu 24 (mindestens 16) Stunden. Eine darüberhinausgehende Aufzeichnung ist im
Einheitlichen Bemessungs-Maßstab (EBM)nicht vorgesehen. Eine solche längere
Aufzeichnung ist allerdings in vielen Fällen medizinisch wünschenswert, um
seltene Rhythmusstörungen zu erfassen.
Die Zuverlässigkeit der Erfassung seltener Rhythmusstörungen in Abhängigkeit
von der Aufzeichnungs-/Untersuchungsdauer ist in der nachfolgenden Tabelle
wiedergegeben (Abhängigkeit der Zuverlässigkeit von der Untersuchungsdauer):
Untersuchungsdauer [Stunden] |
Anzahl erfaßter Arrhythmie-Episoden
[%] |
24 (1 Tag) |
46 |
48 (2 Tage) |
58 |
72 (3 Tage) |
68 |
168 (7 Tage) |
89 |
Tabelle: Zuverlässigkeit der Erfassung von Rhythmusstörungen in Abhängigkeit von der Untersuchungsdauer
Event-Rekorder Aufzeichung
Der Event-Rekorder ist ein kleines tragbares EKG-Gerät, größenmäßig zwischen
einer Streichholzschachtel und eine Zigarettenschachtel angesiedelt. Sie können
dieses Gerät für einen zu vereinbarenden Zeitraum ausleihen.
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Die Dauer der Ausleihe
hängt sinnvollerweise von der Häufigkeit der zu erfassenden Rhythmusstörungen ab:
Je seltener die Rhythmusstörungen auftreten, desto länger sollte sinnvollerweise
ausgeliehen werden, um die Rhythmusstörung zu erfassen. |
Eine typische
Ausleihdauer für den Event-Rekorder liegt zwischen 2 und 4 Wochen. |