Sonderleistungen:
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nicht von der gesetzlichen Versicherungen bezahlte Leistungen
Leider werden in der Kardiologie nicht alle Leitungen, die heute medizinisch sinnvoll und technisch machbar sind, von den allgemeinen Krankenkassen übernommen. Hierzu zählt die Aufzeichnung seltener Rhythmusstörungen
durch einen über Wochen auszuleihenden "Event-Rekorder" sowie die Aufzeichnung
des Herzrhythmus durch ein 7-Tage EKG.
Bitte informieren Sie sich über den Nutzen dieser Untersuchungsmöglichkeiten:
7-Tage EKG Aufzeichnung
Der Leistungskatalog der
allgemeinen Krankenversicherung umfasst die Langzeit-EKG Aufzeichnung über bis
zu 24 (mindestens 16) Stunden. Eine darüberhinausgehende Aufzeichnung ist im
Einheitlichen Bemessungs-Maßstab (EBM) nicht vorgesehen. Eine solche längere
Aufzeichnung ist allerdings in vielen Fällen medizinisch wünschenswert, um
seltene Rhythmusstörungen zu erfassen.
Die Zuverlässigkeit der Erfassung seltener Rhythmusstörungen in Abhängigkeit
von der Aufzeichnungs-/Untersuchungsdauer ist in der nachfolgenden Tabelle
wiedergegeben (Abhängigkeit der Zuverlässigkeit von der Untersuchungsdauer):
| Untersuchungsdauer [Stunden] |
Anzahl erfaßter Arrhythmie-Episoden
[%] |
24 (1 Tag) |
46 |
| 48 (2 Tage) |
58 |
| 72 (3 Tage) |
68 |
| 168 (7 Tage) |
89 |
Event-Rekorder Aufzeichung
Der Event-Rekorder ist ein kleines tragbares EKG-Gerät, größenmäßig zwischen
einer Streichholzschachtel und eine Zigarettenschachtel angesiedelt. Sie können
dieses Gerät für einen zu vereinbarenden Zeitraum ausleihen. Diese Leistung wird
nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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Die Dauer der Ausleihe
hängt sinnvollerweise von der Häufigkeit der zu erfassenden Rhythmusstörungen ab:
Je seltener die Rhythmusstörungen auftreten, desto länger sollte sinnvollerweise
ausgeliehen werden, um die Rhythmusstörung zu erfassen. |
Eine typische
Ausleihdauer liegt zwischen 2 und 4 Wochen. |